Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – ReKaMo Solutions GmbH (B2B)
(Version 2026 – Hardware, Software, Systeme, Etiketten, Integration)
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen von ReKaMo Solutions GmbH (im Folgenden „Anbieter“) gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (im Folgenden „Kunde“).
- Der Anbieter schließt Verträge nur mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB und beliefert nur solche Geschäftskunden (B2B). Der Verkauf an Verbraucher (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen; diese AGB gelten in keinem Fall gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
- Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung schriftlich zu. Sie entfalten auch keine Wirkung, wenn der Anbieter ihnen im Einzelfall nicht widersprochen haben.
- Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. in der ihm zuletzt mindestens in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Anbieter in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Anbieters maßgebend.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als „verbindlich“ gekennzeichnet. Technische Angaben, Zeichnungen, Layouts, Abbildungen und Muster stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar, es sei denn, sie werden vom Anbieter ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet.
- Der Vertrag kommt erst durch beiderseitig unterzeichneten schriftlichen Vertrag oder durch mindestens in Textform übermittelte Auftragsbestätigung des Anbieters zustande, alternativ dadurch, dass der Anbieter nach Auftragserteilung mit der Leistungserbringung beginnt bzw. die bestellte Ware dem Kunden zusendet. Der Vertrag kommt in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine dieser Alternativen zuerst eintritt.
§ 3 Rolle des Anbieters / Händler- und Systemintegratorstatus
- Der Anbieter ist Händler und Systemintegrator, nicht Hersteller der gelieferten Hardware, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders vereinbart bzw. angegeben.
Für Hardware (z. B. Soehnle, Godex, Unicode) gelten hinsichtlich etwaiger Ansprüche gegenüber dem Hersteller grundsätzlich die Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen der jeweiligen Hersteller.
- Der Anbieter schuldet – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – insbesondere nicht:
-
- die Eignung für bestimmte Produktionsprozesse, es sei denn, der Anbieter hat diese Eignung ausdrücklich bestätigt;
- die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Kennzeichnungsvorschriften (z. B. LMIV), der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit seiner Etiketteninhalte allein verantwortlich;
- die Richtigkeit von Preisen, Gewichten, Nährwerten, Zutaten oder Allergenen, in den vom Kunden erstellten oder vom Kunden vorgegebenen Layouts;
- Erreichen bestimmter Verkaufs- oder Einsparziele.
- Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für alle inhaltlichen und rechtlichen Anforderungen an Etiketten, Auszeichnungen und Daten.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Verpackung, Versand, Versicherung, Zölle, Installation, Inbetriebnahme, Schulung, Reisekosten, Softwarekonfiguration und sonstige Nebenkosten werden gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Leistungserbringung bzw. Lieferung der Ware ohne Abzug zur Zahlung fällig. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Die Forderung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Anbieter behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
- Gerät der Kunde mit einer fälligen Forderung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Lieferungen bis zur Begleichung der offenen Forderung zurückzuhalten und für künftige Aufträge Vorkasse zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Rechte durch den Anbieter (z.B. Verzugszinsen) bleibt unberührt.
§ 5 Lieferung und Gefahrübergang
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefert der Anbieter ab Lager (EXW).
- Wird der Liefergegenstand auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung des Liefergegenstandes, spätestens mit Verlassen des Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon wer die Frachtkosten trägt.
- Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.
- Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzugs bestehen nur nach Maßgabe von § 12 dieser AGB.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Anbieters („Vorbehaltsware“).
- Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt er bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrags zur Sicherung an den Anbieter ab; der Anbieter nimmt diese Abtretung an. Diese Abtretung dient in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware.
- Der Kunde ist bis zu Widerruf zur Einziehung der an den Anbieter abgetretenen Forderungen ermächtigt. Der Anbieter ist zum Widerruf berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Anbieter nicht fristgemäß ordnungsgemäß nachkommt. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechtes vor, hat der Kunde auf Verlangen des Anbieters hin dem Anbieter unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen, dem Anbieter die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Der Anbieter ist auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt.
- Übersteigt der Wert der für den Anbieter bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als zehn (10) Prozent ist der Anbieter auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl des Anbieters verpflichtet.
- Das Recht des Kunden die Vorbehaltsware zu besitzen erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus dem der Lieferung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis nicht erfüllt. Insbesondere wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, ist der Anbieter berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen; in diesem Fall hat der Kunde die Vorbehaltsware auf seine Kosten dem Anbieter zuzustellen.
§ 7 Software, Firmware und Lizenz
- Vom Anbieter bereitgestellte Software (einschließlich kundenspezifischer Godex-Versionen, Firmware-Modifikationen, Konfigurationsdateien, Templates, Layouts und Makros) wird nicht verkauft, sondern dem Kunden ausschließlich als einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung im eigenen Betrieb eingeräumt.
- Die Software und alle Anpassungen bleiben – vorbehaltlich mindestens in Textform getroffener abweichender Vereinbarungen – geistiges Eigentum des Anbieters, auch wenn sie ganz oder teilweise individuell für den Kunden erstellt wurden; der Kunde erhält insofern lediglich ein einfaches Nutzungsrecht nach Ziffer 1.
- Eine Weitergabe, Überlassung, Veröffentlichung, Vermietung oder sonstige Zugänglichmachung der Software oder von Teilen davon an Dritte – einschließlich Wettbewerber, verbundener Unternehmen, Subunternehmer oder IT-Dienstleister – ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters untersagt.
- Bei Verstoß gegen Absatz 3 haftet der Kunde für sämtliche dem Anbieter entstehenden Schäden. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche (insbesondere Unterlassungsansprüche sowie Herausgabe der aus der Verletzung erzielten wirtschaftlichen Vorteile) bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcodes besteht nicht.
- Die Einräumung des einfachen Nutzungsrechts nach diesem § 7 gegenüber dem Kunden lässt die gesetzlich zwingenden Rechte des Kunden gemäß den § 69d Abs. 1 – 3 UrhG (Fehlerberichtigung, Erstellung einer Sicherungskopie und Beobachten, Untersuchen und Testen) sowie gemäß § 69e UrhG (Dekompilierung) jeweils nach den gesetzlichen Voraussetzungen unberührt.
§ 8 Installations-, Parametrierungs- und Remote-Leistungen
- Montage, Inbetriebnahme, Parametrierung, Waagenintegration, Netzwerkkonfiguration, Etikettenlayout-Erstellung sowie Schulungen sind nur geschuldet, wenn sie gesondert beauftragt und vergütet werden.
- Fernwartung und Remote-Zugriffe (z. B. via TeamViewer, AnyDesk) erfolgen auf Risiko des Kunden, die Haftung des Anbieters nach § 12 bleibt unberührt.
- Der Kunde ist allein verantwortlich für regelmäßige Datensicherungen, Backups und die Wiederherstellung von Systemen und Daten; solche Leistungen werden vom Anbieter – vorbehaltlich einer abweichenden erfolgten Vereinbarung – nicht erbracht.
§ 9 Gewährleistung
- Die Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich nicht durch nachstehende Regelungen Abweichungen ergeben.
- Bei dem Kauf von neuen Liefergegenständen verjähren die Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Liefergegenstände. Die Verjährungsfrist von einem Jahr bzw. der Ausschluss der Gewährleistung gilt nicht, wenn die Ersatzpflicht auf einen Körper- oder Gesundheitsschaden wegen eines vom Anbieter zu vertretenen Mangels aus vorsätzlichem Verhalten oder grober Fahrlässigkeit gestützt wird. Unbeschadet dessen haftet der Anbieter nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Fehler in der mitgelieferten Firmware, die bereits beim Gefahrübergang angelegt sind, gelten als Sachmängel der Ware.
- Bei Mängeln an der gelieferten Ware leistet der Anbieter nach seiner Wahl Nacherfüllung durch:
- Nachbesserung (Reparatur, Fehlerkorrektur, Firmware-Update) oder
- Ersatzlieferung.
Das Recht des Anbieters, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern bleibt unberührt.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unter den gesetzlichen Voraussetzungen – Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 12.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere:
-
- Übliche Abnutzungen von Verschleißteilen (z. B. Druckköpfe, Walzen, Messer, Sensoren), soweit sie nicht mangelbehaftet geliefert werden
- Verbrauch von Verbrauchsmaterial (z. B. Etiketten, Farbbänder, Folien), soweit es nicht mangelbehaftet geliefert wird
- Mängel aufgrund unsachgemäßer Verwendung, Bedienfehlern, ungeeigneter Umgebungsbedingungen, Fremdsoftware, Netzwerkproblemen oder Eingriffen durch Dritte sofern der Anbieter diese Umstände nicht zu vertreten hat.
- Handelt es sich bei der gelieferten Ware um Produkte Dritter (Herstellerware), kann der Anbieter seine Gewährleistungspflicht zunächst dadurch erfüllen, dass er dem Kunden die ihm gegen den Hersteller zustehenden Gewährleistungs- und etwaige Garantieansprüche abtritt und den Kunden bei deren Durchsetzung unterstützt. Sofern der Hersteller seinen Sitz im Ausland hat und/oder die vom Anbieter an den Kunden abgetretenen Ansprüche wesentlich hinter den nach diesen AGB dem Kunden gegenüber dem Anbieter zustehenden Gewährleistungsansprüchen zurückbleiben, ist der Kunde berechtigt, die Abtretung abzulehnen und seine Gewährleistungsansprüche nach den Regelungen dieser AGB gegen den Anbieter geltend zu machen. Scheitert die Inanspruchnahme des Herstellers durch den Kunden aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, lebt die Gewährleistungspflicht des Anbieters im Rahmen dieser AGB wieder auf; etwaige Abtretungen von Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen des Anbieters an den Kunden werden in diesem Fall aufgehoben, sodass der Anbieter diese Ansprüche wieder selbst gegen den Hersteller erheben kann.
- Eigenständige Garantieversprechen des Anbieters sind nur wirksam vereinbart, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als „Garantie“ bezeichnet sind.
§ 10 Etiketteninhalte, Daten und Rechtskonformität
- Der Kunde ist ausschließlich dafür verantwortlich, dass alle auf den vertragsgegenständlichen Etiketten, Auszeichnungen und in Systemen verwendeten Inhalte (insbesondere Preise, Gewichte, Nährwerte, Zutaten, Allergene, Chargen, MHD, Loskennzeichnungen, gesetzlich vorgeschriebene Hinweise) richtig, vollständig und rechtlich zulässig sind, soweit sie nicht vom Anbieter vorgegeben werden.
- Der Anbieter schuldet keine rechtliche Prüfung von Inhalten und übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit oder rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden verwendeten bzw. vorgegebenen Kennzeichnungen.
- Der Kunde hat alle Druckergebnisse vor der produktiven Nutzung zu prüfen und freizugeben.
§ 11 Reklamationen und Rücksendungen
- Der Kunde ist verpflichtet den Liefergegenstand bei Übergabe auf etwaige Mängel zu untersuchen und dem Anbieter diese unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die einschlägigen Regelungen und Rechtsfolgen des HGB gelten entsprechend.
- Kosten, die durch unberechtigte Mängelrügen oder Rücksendungen entstehen, trägt der Kunde.
§ 12 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Für sonstige Schäden haftet der Anbieter bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen unbeschränkt.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Vertrages. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die den Vertragsparteien das Recht zubilligen, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat, insbesondere die Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
- Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter eine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 13 Export / Lieferungen in Drittländer
- Bei Lieferungen außerhalb der EU (insbesondere in die Schweiz) übernimmt der Anbieter keine Zollabwicklung. Sämtliche Zölle, Steuern, Gebühren und Importformalitäten trägt der Kunde.
- Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung ausländischer Vorschriften, insbesondere Zoll- und Importbestimmungen.
§ 14 Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze zum Zweck der Vertragsdurchführung und Kundenbetreuung. Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
§ 15 Teilmängel
Mängel einzelner Teile einer Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, sofern der mangelfreie Teil für den Kunden sinnvoll nutzbar ist.
§ 16 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
§ 17 Rechtswahl und Gerichtsstand
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag. Gleiches gilt, wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.
§ 18 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die jeweils gesetzliche Regelung.
